Skip to main content
Mitglied im Bundesverband Möbelspeditionen und Logistik (AMÖ) e.V.
030 - 60 27 23 67
Mo - Fr von 8-18 Uhr
12. März 2021

Umzugsversicherung - so sind Sie bei Ihrem Umzug richtig versichert

Bei einem Umzug wird das Inventar auf eine harte Probe gestellt. Es wird geschleppt, gezogen, geschoben, geworfen, manchmal mehrere Stunden transportiert. Bei jedem Wohnungswechsel besteht ein Risiko, dass Ihr Hausrat oder das Eigentum Dritter beschädigt wird. Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Sie an Umzugsversicherungen denken. Welche Versicherungen schützen Sie richtig bei einem Umzug und welche Ausnahmen es gibt es, lesen Sie in diesem Artikel.

Private Haftpflichtversicherung bei einem Umzug – besondere Regeln

Beim ersten Gedanken an eine Umzugsversicherung fällt vielen Menschen sofort eine Haftpflichtversicherung ein. Bei der Demontage und beim Tragen der Möbel kann schnell ein Schaden entstehen. Unabsichtlich fällt einem Umzugshelfer beim Verpacken eine teure Vase aus der Hand. Dabei geht auch eine Fliese in der Mietwohnung kaputt. Wer haftet bei solchen Umzugsschäden? Hier muss unterschieden werden, ob es sich um private oder professionelle Umzugshelfer handelt.

Haftung für einen Gefälligkeitsschaden bei einem Umzug

Helfen Ihnen Freunde oder Verwandte bei einem Umzug? Dann handelt es sich hier um eine Gefälligkeit. Beachten Sie, dass freiwillige, nicht bezahlte Umzugshelfer, für Schäden bei einem Umzug nicht haften, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Geht Ihrem Bekannten oder Ihrem Nachbar etwas bei den Umzugsarbeiten zu Bruch, dann zahlt auch der Haftpflichtversicherer in der Regel nicht. Das Gleiche gilt, wenn Sie selbst Ihren nagelneuen Fernseher beim Tragen beispielsweise in einem schmalen Hausflur beschädigen.

Wenn Sie sich Gedanken über Umzugsversicherungen machen, lohnt es sich, zuerst mit Ihrem Versicherer zu sprechen. Fragen Sie nach, was genau in Ihrer Police berücksichtigt ist und ob diese um Gefälligkeitsschäden erweitert werden kann. Nur mit einem sicheren Gefühl im Bauch lässt es sich auch entspannt umziehen.

Versicherung bei Umzugsschäden am Eigentum Dritter

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn es bei einem Umzug zu einem Schaden am Eigentum Dritter kommt. Hier gibt es jedoch auch einiges zu beachten. Beschädigen Sie selbst eine Fliese in der Mietwohnung oder ein Treppengeländer im Gebäude, dann springt hier Ihre Versicherung ein. Für einen Freundschaftsdienst gilt dies wieder nicht. Eine erfahrene Umzugsfirma haftet allerdings generell für alle Schadensfälle, für die ihre Mitarbeiter verantwortlich sind oder die während des Transportes passiert sind. Dies gilt sowohl für die Schäden am Umzugsgut als auch am Eigentum Dritter.

Hausratversicherung und ein Umzugsschaden

Eine Hausratversicherung gehört ebenso zu den wichtigen Umzugsversicherungen. Diese schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Ihr Inventar beispielsweise bei einem Brand- oder Wasserschaden beschädigt wird. Damit der Versicherungsschutz auch bei Schäden während Ihres Umzugs besteht, sollten Sie den Versicherer über Ihr Vorhaben spätestens beim Einzug informieren und ihm die neue Adresse mitteilen. Aufgrund einer geänderten Wohnfläche und einer neuen Wohngegend ist bei einem Umzug mit neuen Konditionen der Hausratversicherung zu rechnen. Die Anpassung ist jedoch wichtig, damit Sie nicht unterversichert sind.   

Leistungen der Hausratversicherung bei einem Umzug

Wie schützt Sie Ihre Hausratversicherung bei einem Wohnungswechsel? Bis Sie endgültig die neue Wohnung beziehen und Ihre alte Wohnung leer übergeben, können sogar mehrere Wochen vergehen. Kommt es in dieser Zeit zu einem Diebstahl oder zu einem Wasserrohrbruch in einer der Wohnungen, dann kommt der Versicherer für die Hausratsschäden auf. Das gilt jedoch maximal für zwei Monate. Danach wird nur das Inventar in der neuen Wohnung versichert.

Auch wenn der Hausrat auf dem Weg zum neuen Zuhause ist, kann es zu einem Schaden beispielsweise durch einen Raub kommen. Dann sind Sie durch eine Außenversicherung geschützt. Diese ist meistens ein Bestandteil einer Hausratversicherung. Da es dabei jedoch gewisse Entschädigungsgrenzen gibt, sprechen Sie unbedingt vorab Ihren Versicherer auf die Details an.

Transportversicherung für Umzugsschäden beim Transport

Auch im Hinblick auf die Beförderung des Inventars gilt bei Umzugsversicherungen einiges zu beachten. Generell kommt das Umzugsunternehmen für die Beschädigungen beim Transport auf. Das Handelsgesetzbuch gibt jedoch einen maximalen Betrag von 620 Euro pro Kubikmeter Transportvolumen vor. Für Umziehende bedeutet das, dass ein teures Inventar, dessen Wert den angegebenen Betrag übersteigt, nicht versichert ist. Damit Sie im Unglücksfall die Kosten nicht selbst tragen müssen, können Sie eine zusätzliche Transportversicherung abschließen.

Bedenken Sie auch, dass das Umzugsunternehmen in einem Schadensfall nur den Hausrat verantwortet, der von seinen Mitarbeitern verpackt wurde. Auch nicht alle Gegenstände unterliegen der Haftung einer Umzugsfirma. Dazu gehören z. B. Geld, Urkunden, Dokumente, Pflanzen und lebende Tiere. Die durch Naturkatastrophen entstandenen Schäden sind ebenso von der Haftung ausgeschlossen.

Bei einem Umzug rundum versichert sein

Schäden sind ärgerlich und oft teuer. Besonders wenn an dem ereignisreichen Umzugstag noch ein Missgeschick passiert, dürfen Sie nicht den Kopf verlieren. Haben Sie alle notwendigen Umzugsversicherungen, sind Sie auf der sicheren Seite. Auch mit einem renommierten Umzugsunternehmen sind Sie schon auf einem guten Weg zu einem stressfreien und sicheren Umzug.