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Mitglied im Bundesverband Möbelspeditionen und Logistik (AMÖ) e.V.
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Allgemeine Geschäfts­bedin­gungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fedres GmbH - Breitenbachstraße 7-8, 13509 Berlin
Beauftragung eines Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.

Zusätzliche Leistungen

Leistungen und Aufwendungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht angezeigt wurden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.

Sammeltransport

Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.

Missverständnisse

Für Missverständnisse, die durch Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers entstehen und solche, die an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter von Fedres GmbH , haftet der Auftraggeber.

Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Der Absender ist verpflichtet, das Gut, soweit erforderlich und er keinen fachgerechten Packservice gebucht hat, zu verpacken und zu kennzeichnen und Urkunden zur Verfügung zu stellen sowie Auskünfte zu erteilen, deren der Umzugsspediteur zur Erfüllung seiner Pflichten bedarf.

Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter der Firma Fedres GmbH sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstige Installationsarbeiten berechtigt.

Schadenshaftung des Spediteurs und deren Umfang

Der Möbelspediteur haftet nicht für Schäden, welche im Rahmen einer Montage oder Demontage beim Transport (trotz ausreichender Transportsicherung) an Discountmöbeln und/oder Möbeln in Selbstmontage entstehen. Derartige Möbel sind für wiederholte Montagen nicht robust genug konstruiert, so dass z.B. absplitterndes Furnier oder ausgebrochene Schraubenlöcher die Regel sind. Der Absender akzeptiert zudem Schäden, welche im Verschleiß oder Alter eines Gegenstandes zu begründen sind und ohnehin irgendwann aufgetreten wären. Der Absender ist in Kenntnis darüber, dass bei einem Transport durchaus Gebrauchsspuren entstehen können. Trotz ausreichender Sicherung durch Packmaterialen (Decken etc.) können vereinzelt Kratzer oder Absplitterungen entstehen. Der Möbelspediteur ist berechtigt, solche „Kleinschäden“ in eigener Regie z.B. durch Ausbesserungsarbeiten weitestgehend zu beheben. Bei der Montage von Holzmöbeln kann es vorkommen, dass einzelne Elemente nicht mehr passgenau montiert werden können, da sich das Holz der vormals vorherrschenden Luftfeuchtigkeit – Beschaffenheit des Bodens angepasst und somit verformt hat. Der Möbelspediteur behält sich die Montage von Möbeln (z.B. Küchenhängeschränke) vor, wenn zu vermuten ist, dass das Möbelstück hierbei beschädigt oder unbrauchbar wird, oder die bauliche Substanz dies nicht zulässt.

Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

Überprüfungspflicht des Umzugsgutes

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig. Der Rechnungsbetrag kann auch vorab auf das Konto der Firma Fedres GmbH überwiesen werden. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist die Firma Fedres GmbH berechtigt, den Umzug zu stoppen und auf Kosten des Absenders einzulagern, § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

Trinkgelder

Trinkgelder an die Mitarbeiter dürfen nicht mit der Rechnung verrechnet werden.

Aufrechnung

Gegen Ansprüche der Fedres GmbH ist eine Aufrechnung nur mit fälligem Gegenansprüchen, die unbestritten sind oder rechtskräftig möglich.

Umzugsvertrag

Der Umzugsvertrag kommt durch die Annahmen des Kunden zustande.

Erfolgt die Annahme durch den Kunden später als 1 Woche nach Zusendung des Umzugsangebotes, so kommt der Vertrag erst durch die Bestätigung der Annahme durch die Firma Fedres GmbH zustande.

Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag

Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB.

Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Auf Verlangen des Auftraggebers können diese eingesehen werden.

Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.