Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
Leistungen und Aufwendungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht angezeigt wurden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.
Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
Für Missverständnisse, die durch Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers entstehen und solche, die an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter von Fedres GmbH , haftet der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Der Absender ist verpflichtet, das Gut, soweit erforderlich und er keinen fachgerechten Packservice gebucht hat, zu verpacken und zu kennzeichnen und Urkunden zur Verfügung zu stellen sowie Auskünfte zu erteilen, deren der Umzugsspediteur zur Erfüllung seiner Pflichten bedarf.
Die Mitarbeiter der Firma Fedres GmbH sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstige Installationsarbeiten berechtigt.
Der Möbelspediteur haftet nicht für Schäden, welche im Rahmen einer Montage oder Demontage beim Transport (trotz ausreichender Transportsicherung) an Discountmöbeln und/oder Möbeln in Selbstmontage entstehen. Derartige Möbel sind für wiederholte Montagen nicht robust genug konstruiert, so dass z.B. absplitterndes Furnier oder ausgebrochene Schraubenlöcher die Regel sind. Der Absender akzeptiert zudem Schäden, welche im Verschleiß oder Alter eines Gegenstandes zu begründen sind und ohnehin irgendwann aufgetreten wären. Der Absender ist in Kenntnis darüber, dass bei einem Transport durchaus Gebrauchsspuren entstehen können. Trotz ausreichender Sicherung durch Packmaterialen (Decken etc.) können vereinzelt Kratzer oder Absplitterungen entstehen. Der Möbelspediteur ist berechtigt, solche „Kleinschäden“ in eigener Regie z.B. durch Ausbesserungsarbeiten weitestgehend zu beheben. Bei der Montage von Holzmöbeln kann es vorkommen, dass einzelne Elemente nicht mehr passgenau montiert werden können, da sich das Holz der vormals vorherrschenden Luftfeuchtigkeit – Beschaffenheit des Bodens angepasst und somit verformt hat. Der Möbelspediteur behält sich die Montage von Möbeln (z.B. Küchenhängeschränke) vor, wenn zu vermuten ist, dass das Möbelstück hierbei beschädigt oder unbrauchbar wird, oder die bauliche Substanz dies nicht zulässt.
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig. Der Rechnungsbetrag kann auch vorab auf das Konto der Firma Fedres GmbH überwiesen werden. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist die Firma Fedres GmbH berechtigt, den Umzug zu stoppen und auf Kosten des Absenders einzulagern, § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
Trinkgelder an die Mitarbeiter dürfen nicht mit der Rechnung verrechnet werden.
Gegen Ansprüche der Fedres GmbH ist eine Aufrechnung nur mit fälligem Gegenansprüchen, die unbestritten sind oder rechtskräftig möglich.
Der Umzugsvertrag kommt durch die Annahmen des Kunden zustande.
Erfolgt die Annahme durch den Kunden später als 1 Woche nach Zusendung des Umzugsangebotes, so kommt der Vertrag erst durch die Bestätigung der Annahme durch die Firma Fedres GmbH zustande.
Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB.
Im Falle der Lagerung gelten die allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Auf Verlangen des Auftraggebers können diese eingesehen werden.
Es gilt deutsches Recht.