Transportversicherung - Immer dabei
Auch wenn die Mitarbeiter von Umzugsunternehmen routiniert und erfahren sind kann es dennoch einmal zu einem Transportschaden kommen. Denn gegen unverschuldete Wegeunfälle sind auch Umzugsunternehmen nicht befreit.
Grundsätzlich sollte ein Schaden am Umzugsgut nicht passieren. Wissenswert für den Kunden und den Spediteur ist dabei, dass die Grundhaftung für einen Transportschaden beim Spediteur liegt. Das heißt, er muss für eine entsprechende Versicherung sorgen. Allerdings liegt die Grenze für die Haftung der Spediteure bei maximal 620 Euro pro Kubikmeter Transportvolumen.