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15. März 2021

Umzugsschäden - wer haftet für beschädigtes Umzugsgut?

Hektik und Stress gehören meist zu einem Umzug dazu. Bei dem ganzen Umzugschaos kann es aus Unachtsamkeit ab und an zu Schäden an den Möbeln oder an der Immobilie kommen. Ob Sie Ihr Inventar durch Eigenverschulden beschädigt haben oder die Umzugshelfer für das Missgeschick verantwortlich sind – die Klärung des Zuständigen für die Kostenübernahme ist nicht immer einfach. Wer haftet für Umzugsschäden? Was ist zu tun, wenn Ihnen eine Panne beim Umzug passiert? Das erfahren Sie in unserem Artikel.

Schäden am Umzugsgut durch Eigenverschulden

Kurz waren Sie beim Tragen Ihrer Möbel durch ein enges Treppenhaus unachtsam und schon haben Sie einen Schaden verursacht. Ihr Geschirr war so gut in einem Karton verpackt – leider ist es Ihnen auf der Treppe heruntergefallen. Haben Sie selbst Schäden beim Umzug verursacht, so greift hier je nach Situation die Hausratversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung. Welche Unglücksfälle Ihre Hausratversicherung umfasst, erfragen Sie bei Ihrem Versicherer am besten noch vor Ihrem Umzug.

Beschädigungen bei einem Umzug können nicht nur an Ihrem Inventar, sondern auch am Eigentum Dritter entstehen. Beim Tragen von sperrigen Möbeln können beispielsweise Wände oder die Treppe im Gebäude beschädigt werden. Hier greift Ihre Haftpflichtversicherung. Beachten Sie, dass der Versicherer über beschädigtes Umzugsgut unverzüglich zu informieren ist.       

Umzugsschäden durch private Umzugshelfer

Viele Umziehende entscheiden sich für private Umzugshelfer. Diese Alternative ist zwar günstiger, aber kann bei Umzugsschäden viel Ärger zur Folge haben. Meistens wird solche Unterstützung nicht bezahlt und gilt als Freundschaftsdienst, der von der Haftung für Unglücksfälle ausgeschlossen ist. Somit müssen die Eigentümer in solchen Fällen selbst für entstandene Schäden aufkommen. Wenn Freunde oder Familienmitglieder bei einem Wohnungswechsel die Möbel beschädigen, dann ist die Kostenübernahme durch eine Haftpflichtversicherung nicht unbedingt vorauszusetzen. Ob dies in der Police mitversichert ist, klären Sie am besten im Vorfeld. Haben Sie luxuriöses Mobiliar und teure Elektrogeräte zu transportieren, setzen Sie lieber auf einen Umzug mit Profis.

Schäden am Inventar durch ein Umzugsunternehmen

Auch erfahrenen Umzugshelfern gelingt es nicht immer, Umzugsschäden komplett zu vermeiden. Eine gute Nachricht ist, dass seriöse Umzugsfirmen für solche Fälle umfassend versichert sind. Daher ist es empfehlenswert, bei der Wahl von einem geeigneten Umzugsdienstleister darauf zu achten. In der Regel verantwortet das Umzugsunternehmen alle Schäden, die dessen Mitarbeiter verursacht haben. Damit Sie die Mängel später beweisen können, sollten Sie diese auf dem Arbeitsschein gleich notieren. Sie können auch zusammen mit den Umzugshelfern ein Schadensprotokoll anfertigen.

Ist ein Schaden am Umzugsgut beim Transport passiert, so wird dieser in der Regel ebenso durch die Versicherung der Umzugsfirma gedeckt. Allerdings haftet der Spediteur bis maximal 620 Euro pro Kubikmeter Transportvolumen (§ 451e HGB). Bei allen Umzugsschäden ist eine schnelle Reaktion besonders wichtig. Ist eine Beschädigung oder ein Verlust sofort zu erkennen, dann ist dies noch am Umzugstag, spätestens am nächsten Tag zu melden. Ansonsten gilt eine Frist von 14 Tagen, um dem Spediteur nicht sichtbare Schäden anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen Ihre Ansprüche.

In diesen Fällen haftet eine Umzugsfirma für die Schäden nicht

Einige Umzugsgüter sind gemäß dem Handelsgesetzbuch von der Haftung für entstandene Umzugsschäden ausgeschlossen. Dazu gehört der Transport von Geld, Wertpapieren, Urkunden, Pflanzen oder Tieren sowie von Elektrogeräten. Auf manche Schäden hat ein Mensch keinen Einfluss und kann diese somit nicht verantworten. Ist ein Schaden durch einen Sturm oder eine andere Naturgewalt entstanden, so haftet das Umzugsunternehmen für die Schäden am Umzugsgut nicht.

Eine Umzugsfirma ist auch nicht für die Beschädigungen des Hausrats verantwortlich, wenn dieser nicht durch seine Mitarbeiter verpackt wurde. Besitzen Sie hochwertige Gegenstände, dann transportieren Sie diese nach Möglichkeit selbst mit einem eigenen Auto. Ansonsten übergeben Sie  sowohl die Verpackung als auch den Transport des Inventars in die Hände von Profis, damit der Versicherungsschutz besteht. In manchen Fällen lohnt es sich, zusätzlich eine spezielle Transportversicherung abzuschließen. Diese deckt die Kosten für andere Umzugsschäden, beispielsweise dann, wenn der Wert von Ihrem Umzugsgut den gesetzlich geregelten Betrag übersteigt.

Umzugsschäden lassen sich vermeiden

Schäden bei einem Umzug entstehen schnell. Das Beheben der Folgen erfolgt jedoch nicht immer so schnell und schmerzlos. Solange es sich um keine wertvollen Gegenstände handelt, ist der Verlust noch zu dulden. Verliert man allerdings etwas von einem hohen finanziellen oder emotionalen Wert, ist der Unmut groß. Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen ausreichenden Versicherungsschutz oder um kompetente Profis, die Ihnen zur Seite stehen. So können Sie ohne Sorgen umziehen.